Gehaltsangaben in Stellenanzeigen – ja oder nein? Viele Unternehmen üben sich in Zurückhaltung, wohl wissend, dass potenzielle Arbeitnehmer großen Wert auf transparente Gehaltsangaben legen. Bekannte und häufig verwendete Chiffren wie „attraktives Gehalt“ kommen bei den meisten Bewerbern weniger gut an.
Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Wie genau sollten die Angaben sein?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer legen viel Wert auf eine leistungsgerechte Entlohnung, wenngleich die Vorstellungen davon längst nicht immer identisch sein müssen. Wunsch und Wirklichkeit können im Rahmen des Vorstellungsgesprächs signifikant auseinandergehen, was aufgrund nicht erfüllter Erwartungen zu einer unangenehmen Situation für beide Seiten wird.
Doch welche Erwartungen? Gab es in der Stellenanzeige überhaupt konkrete Angaben zum Bruttolohn und sollten diese überhaupt gemacht werden?
Unternehmen halten sich bei Gehaltsangaben in Stellenanzeigen gerne etwas bedeckt, was für potenzielle Arbeitnehmer jedoch ein deutlich geringeres Maß an Transparenz bedeutet. Denn dieser möchte vorher wissen: Lohnt sich die Bewerbung überhaupt?
Bewerber möchten Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
Was sich Ihre Bewerber wünschen, dürfte klar sein: Sie möchten am liebsten von vornherein wissen, mit welchen Gehaltsvorstellungen sie bei Ihnen durchkommen. Konkrete Gehaltsangaben in Stellenanzeigen sind ihnen da in aller Regel hochwillkommen.
Im Rahmen einer Befragung der Jobsuchmaschine Azduna wurde festgestellt, dass rund drei Viertel der Bewerber sich für Gehaltsangaben in Stellenanzeigen aussprechen. Knapp ein Fünftel der Teilnehmer will sich sogar ausschließlich bei Unternehmen bewerben, die zu Lohn und Gehalt konkrete Angaben machen.
Ein klares Zeichen dafür, dass Transparenz bei Jobsuchenden sehr gut ankommt. Knapp 60 Prozent der befragten Teilnehmer möchten wenigstens einen Mindestgehalt sehen, etwa 36 Prozent geben sich bereits mit der Angabe einer Gehaltsspanne zufrieden. Hier haben Sie als Unternehmen die Chance, sich von Ihren Mitbewerbern klar abzuheben.
Was sagt der Gesetzgeber?
Während beispielsweise in Österreich eine Angabe des Mindestgehalts in Stellenanzeigen Pflicht ist, gibt es ein derartiges Gesetz in Deutschland nicht. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTraspG) bietet nur Beschäftigten von Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern eine Möglichkeit, Einblicke in die Gehaltsstruktur zu erhalten. Für Bewerber besteht diese Möglichkeit nicht.
Warum halten sich viele Unternehmen bedeckt?
Zahlt das Unternehmen vergleichsweise geringe Löhne, hat es verständlicherweise wenig Interesse daran, diese auch noch zu publizieren. Darüber hinaus könnten Arbeitnehmer auf der Suche nach einem höheren Gehalt zu einem entsprechenden Sprung animiert werden, auch wenn sie möglicherweise gar nicht über die nötige Qualifikation verfügen.
Zudem könnten Benefits, die nicht mit der Bezahlung in Zusammenhang stehen, angesichts konkreter Gehaltsangaben in Stellenanzeigen ins Hintertreffen geraten. Nicht zuletzt besteht dadurch noch die Möglichkeit, Bewerber zu möglichst günstigen Konditionen anwerben zu können.
Wer das Gehalt offen kommuniziert, verzichtet auf diese Option und spielt mit offenen Karten.
Welche Vorteile bieten Gehaltsangaben in Stellenanzeigen für das Recruiting?
Dennoch kann die Veröffentlichung von Gehaltsangaben für Ihr Recruiting und Ihr Unternehmen von Vorteil sein. Denn gerade bei hoch qualifizierten Fachkräften ist die Konkurrenz groß und es bedarf überzeugender, möglichst einzigartiger Merkmale, um Bewerber von Ihrer Firma zu überzeugen.
Das Stellenangebot darf ruhig mit einem Produktangebot verglichen werden. Dabei wird besonders deutlich, wie deplatziert vage Angaben zum Preis sein können.
Schließlich würde niemand einen neuen Laptop kaufen, der statt mit einem Preis mit den Worten „besonders günstig!“ ausgezeichnet ist.
Ein Vergleich mit ähnlichen Produkten ist nicht möglich, der Kunde tappt im Dunkeln. Ganz ähnlich ergeht es auch potenziellen Bewerbern.
Nun ist die Jobsuche weit mehr als nur die Suche nach einem passenden Produkt. Umso wichtiger ist Bewerbern, die vor einer wichtigen Entscheidung in ihrer Karriere stehen, die Vergleichsmöglichkeit.
Für Arbeitgeber bietet sich daher die Gehaltsangabe als Filter an. Wenn Sie ein Mindestgehalt oder eine Gehaltsspanne veröffentlichen, erhalten Sie nur Bewerbungen von Kandidaten, die mit diesen Angaben einverstanden sind. Anstatt erst im Bewerbungsgespräch festzustellen, dass die Gehaltsvorstellungen des Kandidaten und Unternehmen weit auseinanderklaffen, schließen sie diese bereits von vornherein aus. Das spart Ihnen Arbeitsaufwand bei der Sichtung der eingegangenen Bewerbungen und erfolglose Vorstellungsgespräche.
Zudem können Sie sich durch die transparente Gehaltsangabe einen Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen. Da Gehaltsangaben in Stellenanzeigen in Deutschland noch wenig verbreitet sind, fällt Ihre Ausschreibung Bewerbern positiv auf. Eine offene Kommunikation der Löhne schafft eine solidere Vertrauensbasis, denn dem Verdacht einer ungerechten Bezahlung wird von vornherein die Grundlage entzogen.